Sofies verkehrte Welt

Gutachten: Ceta verstößt gegen das Grundgesetz

Neuer Ärger für die Ceta-Macher: Das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union steht möglicheweise im Widerspruch zum Grundgesetz. Das geht aus einem Ende Oktober veröffentlichten Rechtsgutachten hervor. Dies könnte auch weitreichende Folgen für die TTIP-Verhandlungen mit dem USA haben, auch die Zustimmung in der Bevölkerung bröckelt immer mehr.

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Die Wirtschaft wartet darauf, dass das kanadisch-europäische Abkommen Ceta umgesetzt wird. Möglicherweise verstößt der Vertrag jedoch gegen deutsches und EU-Recht. Illustration: sia

Das umstrittene Freihandelsabkommen Ceta stehe teilweise in Konflikt zum deutschen Grundgesetz und auch zu EU-Vorschriften, juristisch angreifbar seien nicht nur darin die enthaltenen Investorenschutzregeln. Zu diesem Schluss kommt der Rechtwissenschaftler Andreas Fischer-Lescano in einem Rechtsgutachten im Auftrag des globalisierungskritischen Netzwerks Attac, das am 30. Oktober veröffentlicht wurde. Für die Studie wurde der im August veröffentlichte Ceta-Text untersucht.

Der Völkerrechtler von der Universität Bremen macht auch deutlich, dass nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat dem Vertrag grundsätzlich zustimmen muss, was bisher umstritten ist. Dieses Prozedere verlange das Grundgesetz, heißt es in dem Gutachten weiter. „Ceta ist ein gemischtes Abkommen. Es kann nur in Kraft treten, wenn die EU und ihre Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifizieren.“ Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Studie des Bundeswirtschaftsministeriums, die im September veröffentlicht wurde.

Der Vertrag zwischen Kanada und der EU sorgt seit seiner Veröffentlichung für großen Ärger. Die EU-Handelskommission war bis zum Sommer davon ausgegangen, dass für den Wirtschaftsvertrag zwischen der EU und Kanada allein eine Zustimmung der EU-Regierung ausreichend ist. An diesem Punkt hat sich in den vergangenen Monaten jedoch ein heftiger Streit zwischen der Bundesregierung und Brüssel entwickelt. Wann und ob das Abkommen überhaupt inkrafttreten kann, ist unklar. Die EU-Kommission sieht auch nach der Veröffentlichung des Attac-Gutachtens kein verfassungsrechtlichen Bedenken. In einer Stellungnahme der EU heißt es unter anderem: „Die Mitgliedsstaaten – also auch Deutschland – haben der Europäischen Union die Zuständigkeit für den internationalen Handel der EU-Mitgliedstaaten übertragen.“

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Die EU-Handelskommission will sich bei Ceta und TTIP nicht reinreden lassen. Foto: sia

Hart umkämpft sind bei Ceta wie beim größeren Abkommen TTIP zwischen den USA und der EU vor allem die Investorenschutzregeln (ISDS), die Konzernen das Sonderrecht einräumen, vor privaten Schiedsgerichten zu klagen. Sie könnten von Staaten milliardenschwere Entschädigungen verlangen, wenn sie zum Beispiel ihre Geschäfte durch strengere Umweltschutzauflagen gefährdet sehen. Die ISDS-Regeln verletzen nach Auffassung des Gutachtens das richterliche Rechtsprechungsmonopol, das im Grundgesetz verankert ist.  „Der EU fehlt zudem die Kompetenz, ein solches Verfahren auf Portfolioinvestitionen und den Bereich der Finanzdienstleistung zu erstrecken“, heißt es.

Die Autoren des Gutachtens meinen außerdem, dass bei Ceta am Ende das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof das Sagen haben könnten. Einzelne Teile des Vertrags könnten für ungültig erklärt werden, weil sie nicht mit europäischem oder deutschem Recht in Einklang zu bringen seien.

So werde etwa die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Ceta-Vertrag nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Sozial-, Umwelt-, Arbeits-, Gesundheitsstandards seien nicht ausreichend verankert.

Die umstrittenen Punkte könnten auch bei TTIP zum Problem werden

Der Pakt mit Kanada ist das umfangreichste Freihandelsabkommen, das die EU bislang ausgehandelt hat, und in seinen Ansätzen mit dem amerikanischen TTIP-Abkommen vergleichbar. Umstrittene Punkte wie sie nun beim kanadischen Abkommen diskutiert wericden, werden auch bei TTIP eine entscheidende Rolle spielen.

Der Widerstand in der Bevölkerung gegen Ceta und TTIP ist groß. Während noch im Februar 2014 die Unterstützung in der deutschen Bevölkerung bei 55 Prozent lag, sieht mittlerweile nicht einmal mehr die Hälfte aller Deutschen das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA positiv. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid im Oktober im Auftrag der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch durchgeführt hat. Jeder Vierte fordert demnach sogar einen Stopp der Verhandlungen.

Die Kritiker des Abkommens befürchten, dass der Wirtschaft Sonderrechte auf Kosten der Bürger eingeräumt werden sollen und die demokratische Grundordnung unterlaufen werden könnte. Außerdem befürchten sie, dass Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards aufgeweicht werden könnten. Befürworter werben damit, dass die Verträge Unternehmen mehr Wachstum bringen und neue Arbeitsplätze schaffen würden. Sie halten die Ängste und Vorbehalte gegen das Abkommen für übertrieben.

 

Das Gutachten beschäftigt sich mit diesen Kernfragen:

“ 1. Ist das CETA in seiner vorliegenden Form europarechtskonform? Beachtet es die europäische Verbands-­‐ und Organkompetenzordnung? Steht das CETA im Einklang mit den unionsrechtlichen Anforderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh)?

2. Ist das CETA in seiner vorliegenden Form verfassungsgemäß? Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für ein Freihandels-­‐ und Investitionsabkommen? Wie müssen die deutschen Staatsorgane, ggf. in den Gremien der EU (wie dem Rat), die Verfassungskonformität des CETA sicherstellen?

3. Mit welchen rechtlichen Mitteln können die Europa-­‐ und Verfassungskonformität des CETA überprüft werden?“ (Auszug aus dem Gutachten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zum Gutachten von Andreas Fischer-Lescano und Kollegen (Attac)

Link zu den Gutachen von Prof. Dr. Franz C. Mayer (BMWi)

Link zur Foodwatch-Studie

Stellungnahme der EU-Kommission

 

 

Teile des Textes wurden am 30.10.2014 auf sueddeutsche.de veröffentlicht